Kleine Renovierungen in der Mietwohnung: Was erlaubt ist
Wer zur Miete wohnt, kennt das Dilemma: Die Wohnung soll schöner werden, aber der Vermieter könnte etwas dagegen haben. Grundsätzlich gilt, dass du ohne Zustimmung nur solche Veränderungen vornehmen darfst, die sich bei deinem Auszug ohne großen Aufwand rückgängig machen lassen. Dazu zählen etwa das Streichen der Wände in neutralen Farben, das Aufhängen von Bildern mit handelsüblichen Nägeln oder das Verlegen eines Teppichs. Alles, was fest mit der Bausubstanz verbunden ist oder den Charakter der Wohnung dauerhaft verändert, braucht dagegen die Erlaubnis des Vermieters. Ein häufiger Streitpunkt ist die Küche, denn gerade dort wünschen sich viele Mieter eine optische Aufwertung. Wenn du zum Beispiel eine Küchenrückwand in der Mietwohnung renovieren möchtest, solltest du vorher genau prüfen, ob es sich um eine reversible Maßnahme handelt oder nicht.
Zu den erlaubten Veränderungen ohne Zustimmung gehören in der Regel kleinere Eingriffe, die als übliche Gebrauchsspuren oder übliche Verschönerungen gelten. Dazu zählt das Streichen von Wänden und Decken in gedeckten, neutralen Tönen, sofern die Wohnung nicht unter Denkmalschutz steht oder eine besondere Ausstattung hat. Auch das Anbringen von leichten Regalen, Gardinenstangen oder Bildern ist meist unproblematisch, solange keine tragenden Wände beschädigt werden. Bei Parkett oder Fliesen darfst du einen Teppich oder eine lose verlegte Matte nutzen. Nicht erlaubt sind dagegen Eingriffe in die Elektrik, das Entfernen von Türen, das Verlegen von festen Bodenbelägen oder das Anbringen von Wandverkleidungen, die sich nicht ohne Spuren entfernen lassen. Wer unsicher ist, sollte immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine schriftliche Genehmigung einholen.
Ein Sonderfall sind Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag geregelt sein können. Viele Verträge verpflichten Mieter zum Streichen in bestimmten Intervallen, andere verbieten farbige Wände. Hier gilt: Was im Vertrag steht, ist bindend. Ohne entsprechende Klausel darfst du in der Regel nach eigenem Geschmack streichen, musst aber beim Auszug einen neutralen Zustand wiederherstellen. Wer eine kleine Renovierung plant, sollte immer bedenken, dass der Vermieter bei nicht abgesprochenen Veränderungen einen Rückbau verlangen kann. Das kann teuer werden. Deshalb ist es ratsam, vor jedem größeren Eingriff das direkte Gespräch zu suchen und die Zustimmung schriftlich festzuhalten. So vermeidest du Streit und kannst deine Wohnung trotzdem nach deinen Vorstellungen gestalten.